Jahreshauptversammlung

Satzungsgemäß werden die Mitglieder durch Aushang und Veröffentlichung im Monatsanzeiger eingeladen. Zusätzlich erfolgt an dieser Stelle ebenfalls die Veröffentlichung der Einladung. Änderungen sind vorbehalten, Fehler möglich, jedoch nicht beabsichtigt. Bindend ist die im Vereinshaus ausgehängte Tagesordnung und deren geänderte Version…